Ratgeber

Buchhaltung für Reseller

Wer regelmäßig ein- und verkauft, braucht keine komplizierte Software – aber eine Struktur, die jeden Artikel vom Einkauf bis zum Verkauf nachvollziehbar macht.

Was pro Artikel festgehalten gehört

  • Einkaufsdatum, Einkaufspreis und Beleg (Foto der Quittung oder Chatverlauf reicht oft)
  • Verkaufsdatum und Verkaufspreis
  • Verkaufsgebühren der Plattform
  • Versandkosten und Verpackung
  • Zustand und kurze Beschreibung

Aus diesen Angaben ergibt sich der Gewinn je Artikel – und genau das ist die Grundlage jeder Auswertung und Steuererklärung.

Differenzbesteuerung §25a – kurz erklärt

Kaufst du gebrauchte Ware von Privatpersonen, kannst du keine Vorsteuer ziehen. Für diesen Fall gibt es §25a UStG: Versteuert wird nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Das senkt die Umsatzsteuerlast deutlich.

Voraussetzung ist eine lückenlose Zuordnung von Einkauf zu Verkauf – also genau die Dokumentation aus dem Abschnitt oben. Details findest du im Gesetzestext zu §25a UStG.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus, solange du unter den gesetzlichen Umsatzgrenzen bleibst. Das ist einfacher, kostet dich aber den Vorsteuerabzug. Wächst dein Umsatz, wird die Regelbesteuerung – oft in Kombination mit §25a – zum Thema. Welche Variante für dich passt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Monatliche Routine statt Jahresendchaos

Einmal im Monat 20 Minuten: Verkäufe prüfen, fehlende Belege nachtragen, Auswertung ansehen. Wer das durchhält, hat am Jahresende nichts zu suchen und sieht unterjährig, welche Warengruppen sich wirklich lohnen.

Praxis-Tipp aus dem Einkaufs-Ratgeber: Belege direkt beim Kauf fotografieren – nachträglich findet man sie fast nie wieder.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Automatisch statt Excel

Resell365 importiert Verkäufe samt Gebühren und Versand, verwaltet Belege und erzeugt Monatsauswertungen als PDF oder CSV – inklusive §25a.