Ratgeber
Reselling: Wann brauche ich ein Gewerbe?
Wer regelmäßig einkauft, um mit Gewinn weiterzuverkaufen, handelt in der Regel gewerblich – auch wenn es nebenbei läuft. Entscheidend ist die Absicht und die Wiederholung, nicht die Höhe des Umsatzes.
Typische Anzeichen für gewerbliches Handeln
- Ware wird gezielt eingekauft, um sie wieder zu verkaufen
- Verkäufe wiederholen sich planmäßig über längere Zeit
- Viele gleichartige Artikel, teils neu oder mehrfach vorhanden
- Auftritt wie ein Händler: Vorlagen, Rückgaben, feste Abläufe
Wer dagegen nur den eigenen Haushalt auflöst, verkauft privat. Die Grenze ist fließend, und Plattformen melden Verkaufsdaten ab bestimmten Schwellen an die Finanzverwaltung.
Was mit der Anmeldung dazukommt
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, danach Fragebogen des Finanzamts
- Steuernummer, gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Impressum und Widerrufsrecht in den eigenen Angeboten
- Aufzeichnungen über Einkäufe, Verkäufe, Gebühren und Belege
- Jährliche Steuererklärungen, je nach Fall Umsatzsteuervoranmeldungen
Kleinunternehmerregelung
Bleibt der Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen des §19 UStG, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen, dafür auch kein Vorsteuerabzug. Die geltenden Betragsgrenzen ändern sich gelegentlich – prüfe sie zum Zeitpunkt der Anmeldung oder lass sie im Steuerbüro bestätigen.
Differenzbesteuerung §25a
Für gebrauchte Ware, die du von Privatpersonen kaufst, ist §25a UStG der Regelfall: versteuert wird nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf. Voraussetzung sind saubere Aufzeichnungen je Artikel. Details dazu stehen im Buchhaltungs-Ratgeber.
Womit du anfangen solltest
Bevor du an Steuersätze denkst, brauchst du eine lückenlose Liste: jeder Artikel mit Einkaufsdatum, Einkaufspreis, Beleg, Verkaufsdatum, Verkaufspreis, Gebühren und Versand. Wer diese Liste ab dem ersten Verkauf führt, spart sich später wochenlanges Nachrekonstruieren.
Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall entscheidet das Finanzamt oder dein Steuerbüro.